Seit Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge scheint das Thema "gegessen" - dem ist aber nicht immer so. Sofern der Grenzsteuersatz über dem 25%-igen Kapitalertragsteuerabzug liegt ist die so genannte Günstigerprüfung in Betracht zu ziehen. In diesem Fall müssen jedoch alle Kapitaleinkünfte erklärt werden. Ob sich das lohnt, sagt Ihr Steuerberater.
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